Der Landesvorstand ist das Leitungsorgan des Landesverbandes. Er hat die Gesamtverantwortung für die inhaltliche Arbeit.
Die ehrenamtlichen Mitglieder werden für die jeweiligen Ämter und Aufgaben von der Landesversammlung gewählt.
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Die ehrenamtlichen Mitglieder werden für die jeweiligen Ämter und Aufgaben von der Landesversammlung gewählt.